Evaluierung Psychologische Belastungen am Arbeitsplatz

Achtung Unternehmer!

Ich führe auch die Evaluierung von Psychischen Belastungen am Arbeitsplatz lt. Arbeitnehmerschutzgesetz §5 in ihrem Betrieb mit ihnen durch, und erstellen zugleich auch das Gesundheitsschutzdokument.

Der Nutzen dieser gesetzlichen Vorgabe liegt klar auf der Hand:

• Einbezug des Menschen in den bisher technikbelasteten Arbeitnehmerschutz
• Wirtschaftlicher Erfolg
• Optimierung der Organisation der Arbeit
• Stärkere Bindung der MitarbeiterInnen an das Unternehmen
• Geringere Ausfallzeiten und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
• Verbesserung des Betriebsklimas

Was versteht man unter Arbeitsplatzevaluierung?

Die Evaluierung ist eine Einheit aus:

• Ermitteln von arbeitsbedingten (psychischen) Belastungen
• Beurteilen und Bewerten
• Festlegen und Umsetzen von Maßnahmen (die Einbeziehung der Mitarbeiterinnen wird empfohlen)
• Dokumentieren (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente)
• Wirksamkeit überprüfen und aktualisieren

Worum geht es bei der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen?

Gegenstand der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen sind ausschließlich die Bedingungen/Verhältnisse, unter denen Arbeit stattfindet. Es geht nicht um die Messung von Arbeitszufriedenheit, Burn-out, Leistung, Stress oder ähnlichem bei einzelnen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, sondern um konkrete Einflussfaktoren aus folgenden Dimensionen (lt. § 3 Abs. 2 ASchG Stand der Technik/ÖNORM EN 10075):

• Arbeitsaufgabe und Tätigkeiten (z. B. emotionale Belastung durch Umgang mit schwierigen Kunden, hohe Verantwortung, Daueraufmerksamkeit bei Überwachungstätigkeiten, …)
• Arbeitsorganisation (z. B. Arbeitstempo, Pausengestaltungen, Schichtarbeit, unklare Zuständigkeiten, häufige Unterbrechungen, …)
• Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Klimabedingungen, Beleuchtung und Belichtung, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, Software, …)
• Organisationsklima (z. B. Führungsverhalten, Kommunikation, Zusammenhalt, Handlungsspielräume, …)

Erfolgsfaktoren für die gelungene Umsetzung:

• Zuständigkeiten und Arbeitsschritte festlegen
• Arbeitsplätze aus allen Unternehmensbereichen mit einbeziehen
• Gegebenenfalls externe Unterstützung beiziehen (insbesondere Arbeitspsychologie)
• Auswahl geeigneter Erhebungsinstrumente unter Beachtung der vier Belastungsdimensionen
• Einbeziehen von Betriebsrat/ Personalvertretung
• Kontinuierliche Beteiligung und Information der Belegschaft
• Rückmeldung der Ergebnisse an die Belegschaft
• Erarbeiten von Maßnahmen unter Beachtung der Grundsätze der Gefahrenverhütung (lt. § 7 ASchG)
• Wirksamkeit der Evaluierung überprüfen und erforderlichenfalls (lt. § 4 Abs. 4-5 ASchG) anpassen

Verfahren zur Evaluierung psychischer Belastung

Grundsätzlich ist der/die Arbeitgeber/in für die Auswahl eines geeigneten Verfahrens verantwortlich – siehe Leitfaden des Arbeitsinspektorates

http://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/rdonlyres/0BB56099-C850-4023-A497E49CE58F0B26/0/Leitfaden_Psych_Eval_August2013_Endversion.pdf

Folgende Instrumente können zur Ermittlung und Bewertung der arbeitsbedingten psychischen Belastungen zur Anwendung kommen. Diese beispielhaft angeführten Verfahren sind kostenlos erhältlich und entsprechen den Kriterien für Erhebungsverfahren des Zentralarbeitsinspektorats im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ausschließlich diese Verfahren zur Anwendung kommen müssen:

Mögliche Verfahren:
SGA – Screening Gesundes Arbeiten

Methode Einzelinterview :
Einsatz vor allem für Kleinstbetriebe oder für Bereiche in größeren Betrieben, in denen keine Fragebögen oder Gruppeninterviews eingesetzt werden können (z.B. eine Tätigkeit kommt im Betrieb nur einmal vor oder sprachliche Schwierigkeiten)
Verfahren:
ABS-Gruppe – Arbeitsbewertungsskala-Gruppe

Methode Gruppeninterview
(orientierendes Verfahren) Einsatz: kleine Betriebe bzw. Betriebe, die ein Gruppenverfahren einsetzen möchten
Verfahren:
BASA II – Psychologische Bewertung von Arbeitsbedingungen – Screening für Arbeitsplatzinhaber II

Methode: Fragebogen, Beobachtungsversion, Gruppendiskussion Einsatz: je nach Bedarf

Termine nach Vereinbarung